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    Blog1. April 2026

    BFSG 2025: Was die neue Barrierefreiheitspflicht für deine Website bedeutet

    Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie zum European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für viele Websitebetreiber kommt diese Nachricht überraschend, denn bislang galt die Barrierefreiheitspflicht fast ausschließlich für öffentliche Stellen.

    Wer ist betroffen?

    Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen mit Verbraucherbezug anbieten. Konkret betroffen sind unter anderem Online-Shops, Banking-Apps, E-Book-Reader und Buchungsplattformen, also überall dort, wo Verbraucher direkt mit einem digitalen System interagieren. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind in den meisten Fällen ausgenommen, aber du solltest trotzdem prüfen, ob deine Website unter die Regelung fällt.

    Was technisch gefordert wird

    Die Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1 Richtlinien auf Konformitätsstufe AA. Das bedeutet in der Praxis: alle Bilder brauchen aussagekräftige Alt-Texte, Formulare müssen klar beschriftet sein, Farben dürfen nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein und die gesamte Website muss per Tastatur bedienbar sein. Darüber hinaus muss eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website veröffentlicht werden, die beschreibt, welche Standards erfüllt werden und wo es noch Einschränkungen gibt.

    Was bei Verstößen passiert

    Die Durchsetzung liegt bei den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Verbraucher können ab Juni 2025 Beschwerden einreichen, wenn digitale Produkte nicht barrierefrei sind. Ob und wie schnell Bußgelder verhängt werden, wird sich in der Praxis zeigen, doch das Risiko von Abmahnungen und Imageschäden spricht dafür, das Thema ernst zu nehmen und nicht auf eine Übergangsfrist zu warten.

    Wie ich dich dabei unterstütze

    Barrierefreiheit ist kein einmaliger Haken auf einer Checkliste, sondern ein Qualitätsmerkmal, das in der Entwicklung mitgedacht werden muss. Alle Websites, die ich baue, werden von Anfang an auf WCAG 2.1 AA geprüft: semantisches HTML, ausreichende Farbkontraste, Tastaturnavigation und korrekte ARIA-Attribute sind Standard in meinem Entwicklungsprozess. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine bestehende Website den Anforderungen genügt, prüfe ich das gerne für dich und sage dir ehrlich, welcher Handlungsbedarf besteht.

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